Der Verkehrs- bzw. Marktwert ist in § 194 BauGB definiert. Die von uns ermittelten Markt- bzw. Verkehrswerte spiegeln den zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielbaren Preis wieder.
Wir führen die Markt- und Verkehrswertermittlungen je nach Wunsch des Auftraggebers oder der jeweiligen gesetzlichen Anforderung nach den anerkannte und normierten Wertermittlungs-verfahren (WertV, WertR) oder nach internationalen anerkannten Richtlinien (RICS, TEGOVA, IVSC) durch, sei es für eine einzelne Immobilie oder auch ein Immobilienportfolio.
Das heißt, wir erstellen Ihnen Wertermittlungsgutachten nach den normierten Ertragswert-, Sachwert-, oder Vergleichswertverfahren aber auch nach finanzwirtschaftlich orientierten Methoden wie beispielsweise das Discounted-Cash-Flow Verfahren oder Investitionsrechenverfahren wie die interne Zinsfußmethode.